Optimale Personaleinsatzplanung im Gesundheitswesen
Seit dem 1. Januar 2019 gelten in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich festgelegte Untergrenzen für den Personaleinsatz. Im nächsten Jahr kommt noch eine Vorgabe für die gesamte Pflege im Krankenhaus, der sogenannte Ganzhausansatz, hinzu.